Die Psychotherapeutische Sprechstunde
Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ umfasst – je nach Bedarf – 25 Minuten oder 50 Minuten.
Insgesamt übernimmt Ihre GKV die Kosten für maximal 6 Gespräche à 25 Minuten
oder 3 Gespräche à 50 Minuten.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit sowie – falls vorhanden – die Überweisung. Notwendig ist eine Überweisung nicht („Erstzugangsrecht“).
Im Gespräch werde ich mich nach den Gründen für Ihre Kontaktaufnahme erkundigen (z. B. Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater, Empfehlung einer Klinik oder Reha-Einrichtung, Anraten von Freunden / Verwandten oder Ihr eigener Eindruck, dass eine Psychotherapie Ihnen weiterhelfen könnte).
Es wird besprochen, welches Ihre Anliegen, Schwierigkeiten und Symptome sind. Es gilt festzustellen, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Eine ausführliche Anamnese-Erhebung sowie testpsychologische Untersuchungen dienen der Diagnose- und Indikationsstellung.
Im nächsten Schritt wird untersucht, ob Psychotherapie helfen kann, Ihre Probleme zu lösen. Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde könnte also auch sein, dass ambulante Psychotherapie zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht indiziert ist. Ihre Erkrankung könnte aktuell so schwerwiegend sei, dass Sie vielleicht eine (teil-) stationäre Therapie und/oder vorrangig eine medikamentöse Behandlung benötigen. Oder es könnte sich herausstellen, dass Sie mehr von einer Selbsthilfegruppe oder Gesprächen in einer Beratungsstelle (Eheberatung, Suchtberatung, etc.) profitieren würden als von einer Psychotherapie.
Wenn eine ambulante Psychotherapie grundsätzlich indiziert ist, ist im nächsten Schritt zu prüfen, welches Therapieverfahren bei Ihrer Problematik am erfolgversprechendsten ist. Die Krankenkasse finanziert die Behandlung in den vier sogenannten „Richtlinienverfahren“: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Systemische Psychotherapie.
Da ich Tiefenpsychologin bin, werde ich mir also ein Bild davon machen, ob tiefenpsychologische Behandlung voraussichtlich zu einer Linderung, Besserung oder Heilung Ihrer Beschwerden führen wird. Unter Umständen könnte ich Sie also auch an eine*n Kolleg*in verweisen, der/die in einem anderen Therapieverfahren tätig ist.
Nicht zuletzt dient die Sprechstunde auch dazu, heraus zu finden „ob die Chemie stimmt“, d. h. ob Sie sich vorstellen können, sich in den Gesprächen anzuvertrauen und über alles für die Behandlung Wichtige offen zu sprechen.
Akutbehandlung
Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde könnte z. B. die Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen werden. Eine Akutbehandlung ist indiziert, wenn eine Psychotherapie i.e.S. momentan nicht möglich erscheint, aber ein hoher Leidensdruck besteht, der eine rasche psychotherapeutische Unterstützung erforderlich macht.
Die Akutbehandlung dient der schnellen Intervention bei akuten Krisen. Die GKV übernimmt die Kosten für maximal 24 Gespräche à 25 Minuten oder 12 Gespräche à 50 Minuten.
Vorgespräche/Probatorik
Falls das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde lautet, dass eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist, beginnt die sogenannte probatorische Phase.
Zwischen 2 und 4 Vorgesprächen können direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen werden. Inhaltlich geht es um Ihren Therapieauftrag sowie die gemeinsame Festlegung von Therapiezielen und der Behandlungsplanung. Es erfolgt eine ausführliche Aufklärung über die Therapiemethoden und ein Therapievertrag wird abgeschlossen.
Beantragung der Kostenübernahme für Kurzzeittherapie
Wenn zum Ende der probatorischen Phase klar ist, dass Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen möchte, wird die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung beantragt. Ihr Hausarzt wird gebeten, in einem „Konsiliarbericht“ zu bestätigen, dass es keinerlei medizinische Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt. Die gesetzliche Krankenkasse wird dann in der Regel einer sogenannten Kurzzeittherapie zustimmen und die Kosten für 2 x 12 Therapiestunden (insg. 24 Sitzungen KZT) übernehmen (Ausnahmen: wenn z. B. innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie durchgeführt wurde).
Privatpatient*innen sollten sich bereits frühzeitig bei ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Psychotherapie erstattet wird. Sobald dann die Kostenzusage der GKV oder PKV vorliegt, kann die Psychotherapie beginnen.
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die tiefenpsychologisch fundierte Therapie findet für gewöhnlich einmal pro Woche statt.
Umwandlung der Kurzzeittherapie in Langzeittherapie
Wenn wir gemeinsam zum Ende der Kurzzeittherapie feststellen, dass die Behandlung grundsätzlich zu einer Verbesserung Ihrer Symptome und Beschwerden geführt hat, aber insgesamt noch nicht ausreichend war, gibt es die Möglichkeit, bei der GKV die Kostenübernahme für weitere 36 Sitzungen Langzeittherapie und – in besonderen Fällen – auch eine Fortführung der Therapie mit zusätzlich 40 Sitzungen zu beantragen. Mit insgesamt 100 Sitzungen (KZT + LZT) ist das Kontingent für tiefenpsychologische Psychotherapie ausgeschöpft.
Rezidivprophylaxe
Meist finden die letzten Sitzungen in größeren Abständen statt, um zu überprüfen, ob der Therapieerfolg stabil bleiben, auch wenn Sie nicht mehr wöchentlich zu Ihren Sitzungen kommen (Rezidivprophylaxe).
Damit wird die Ablösung aus der Psychotherapie vollzogen. Denn Psychotherapie ist eine vorübergehende Begleitung und Unterstützung eines Menschen, mit dem Ziel, ihn in die Lage zu versetzten, seine Probleme wieder aus eigener Kraft zu bewältigen.
Weitere Informationen zur Psychotherapie und zur tiefenpsychologischen Arbeitsweise finden Sie unter „Tiefenpsychologie“ sowie auf einigen der Links, die ich unter „Links“ für Sie zusammen gestellt habe.